Wohnstadt Wohnungsbaugesellschaft Thüringen mbH, Weimar (Freiherr-v.-Stein-Allee 7, 99425 Weimar). Die Verschmelzung wurde am 28.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Kassel HRB 2157).
Wohnstadt Wohnungsbaugesellschaft Thüringen mbH, Weimar (Freiherr-v.-Stein-Allee 7, 99425 Weimar). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mit dem Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 2157) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.