Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Oldiges, Hans Jürgen, Köln,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Meister, Rouven, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.07.2024
Schmied |
GnR 636: Wohnungs- und Baugenossenschaft "Mieterschutz" eG (eingetragene Genossenschaft), Köln (Veledastraße 8, 50678 Köln). Nach Berichtigung von Amts wegen: Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; dabei wurde auch der Gegenstand des Unternehmens geändert.
GnR 636: Wohnungs- und Baugenossenschaft "Mieterschutz" eG (eingetragene Genossenschaft), Köln (Veledastraße 8, 50678 Köln). Die Vertreterversammlung vom 27.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; dabei wurde auch der Gegenstand des Unternehmens geändert.Neuer Gegenstand: (1) Zweck und vorrangige Aufgabe der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute und bedarfsgerechte Wohnungsversorgung zu angemessenen Bedingungen. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann lnhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Wohnungs- und Baugenossenschaft "Mieterschutz" eG (eingetragene Genossenschaft), Köln, (Veledastraße 8, 50678 Köln).Prokura erloschen: Stüber, Engelbert, Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kurth, Beate, Köln, * ‒.‒.‒‒; Schlump, Joachim, Düren, * ‒.‒.‒‒.
Gemeinnützige Wohnungs- und Baugenossenschaft "Mieterschutz" eingetragene Genossenschaft, Köln, (Veledastraße 8, 50678 Köln).Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen insbesondere Änderungen in § 1 (Firma), § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht). Neue Firma: Wohnungs- und Baugenossenschaft "Mieterschutz" eG (eingetragene Genossenschaft). Neuer Gegenstand: (1) Zweck und vorrangige Aufgabe der Genossenschaft ist die bedarfsgerechte Versorgung ihrer Mitglieder mit guten Wohnungen zu angemessenen Bedingungen. Wohnungen dürfen Nichtmitgliedern überlassen werden, wenn ein angemessener Beitrag zu den Gesamtkosten eines Bauvorhabens oder einer Modernisierung geleistet wird und gesichert ist, dass ein Teil der so finanzierten Wohnungen den Mitgliedern der Genossenschaft vorbehalten bleibt. Vorstand und Aufsichtsrat bestimmen Näheres in Richtlinien gemäß § 28 b. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen zu den genannten Zwecken sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Neue Regelung: Keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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