GnR 265: Wohnungsbau-Genossenschaft Trebsen eG, Trebsen (Straße des Aufbaus 21, 04687 Trebsen). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2018 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 24.05.2018 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 12.06.2018 mit der Wohnungsgenossenschaft Grimma eG mit dem Sitz in Grimma (Amtsgericht Leipzig GnR 298) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GnR 265: Wohnungsbau-Genossenschaft Trebsen eG, Trebsen (Straße des Aufbaus 21, 04687 Trebsen). Ausgeschieden: Vorstand: Becker, Eberhard, Trebsen, * ‒.‒.‒‒.
Wohnungsbau-Genossenschaft Trebsen eG, Trebsen, (Straße des Aufbaus 21, 04687 Trebsen).Die Generalversammlung vom 21.04.2009 hat die Änderung des § 17 Absatz 3 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) der Satzung beschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Änderung in § 17 Absatz 3: Jedes Mitglied ist verpflichtet, für eine 2-Zimmerwohnung mit 43 m² in der Str. des Aufbaues 21 5 Anteile = 750,00 EUR, für eine 3-Zimmerwohnung mit 55 m² in der Str. des Aufbaues 21 6 Anteile = 900,00 EUR, für eine 3-Zimmerwohnung 8 Anteile = 1.200,00 EUR und für eine 4-Zimmerwohnung 9 Anteile = 1.350,00 EUR zu übernehmen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Wohnungsbau-Genossenschaft Trebsen eG, Trebsen, (Straße des Aufbaus 21, 04687 Trebsen).Die Generalversammlung vom 24.06.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 19 (Nachschusspflicht) beschlossen. Die Generalversammlung vom 02.09.2008 hat die nochmalige Änderung der Satzung in § 2 Absatz 3 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. Nunmehr: keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Änderung in § 17 Absatz 3: Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen. Jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 50,00 Euro (mindestens 1/10 je Geschäftsanteil) einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats ab sind monatlich weitere 50,00 Euro einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.