Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Kapital/Nachschusspflicht |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt:
Vorstand:
Behrendt, Winnie, Chemnitz,
* ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden:
Vorstand:
Nestler, Christel, Chemnitz,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.01.2023
Mitsch |
GnR 249: Wohnungsbaugenossenschaft "Pfarrhübel" e.G., Chemnitz (Pfarrhübel 53, 09125 Chemnitz). Ausgeschieden: Vorstand: Voigt, Uwe, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
GnR 249: Wohnungsbaugenossenschaft "Pfarrhübel" e.G., Chemnitz (Pfarrhübel 53, 09125 Chemnitz). Bestellt: Vorstand: Barthel, Ulf, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
GnR 249: Wohnungsbaugenossenschaft "Pfarrhübel" e.G., Chemnitz (Pfarrhübel 53, 09125 Chemnitz). Ausgeschieden: Vorstand: Dietrich, Hans-Joachim, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
GnR 249: Wohnungsbaugenossenschaft "Pfarrhübel" e.G., Chemnitz (Pfarrhübel 53, 09125 Chemnitz). Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben,veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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