GnR 341: Wohnungsbaugenossenschaft 1946 Kassel eG, Kassel (Holunderstraße 10, 34128 Kassel). Neue Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Nicht mehr Vorstand: Grau, Axel, Borken, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Dr. Raschbichler, Michael, Kassel, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten ergänzt (Geburtsdatum), nun: Vorstand: Quaß, Matthias, Kassel, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 341: Wohnungsbaugenossenschaft 1946 Kassel eG, Kassel (Holunderstr. 10, 34128 Kassel). Die Mitgliederverasammlung vom 27.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften; errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Wohnungsbaugenossenschaft 1946 Kassel eG, Kassel, (Holunderstr. 10, 34128 Kassel).Die Vertreterversammlung vom 26.06.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 23 (Aufgaben und Plichten des Vorstandes) beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften; errichten, erwerben und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitlgieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.