Wohnungsbaugenossenschaft Ketteler Recklinghausen eG, Recklinghausen, Limperstraße 21, 45657 Recklinghausen. Nicht mehr Vorstand: Hülsmann, Hans-Otto, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Heitmann, Heinrich, Dorsten, * ‒.‒.‒‒.
Wohnungsbaugenossenschaft Ketteler Recklinghausen eG, Recklinghausen, (Limperstraße 21, 45657 Recklinghausen).Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11(Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 ( Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gemeinsame Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat). beschlossen. § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands-und Aufsichtsratsmitgliedern) wurde neu eingefügt. Die weiteren §§ 31 bis 41, 43 bis 45 wurden um eine Nummernstelle verschoben. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligte sind unzulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.