Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Kapital/Nachschusspflicht |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
c)
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. |
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a)
Die Generalversammlung vom 15.06.2023 hat
die Neufassung der Satzung nach näherer
Maßgabe des eingereichten Protokolls
beschlossen. |
a)
12.10.2023
Schwanke |
GnR 3249: Wohnungsbaugenossenschaft Naumburg e.G., Naumburg (Jägerstraße 93, 06618 Naumburg). Die Generalversammlung vom 22.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13 (Rechte der Mitglieder), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Mitgliederversammlung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) und 44 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Ausgeschieden: Vorstand: Nötzold, Hans-Herbert, Naumburg, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten ergänzt/berichtigt: Vorstand: Seifert, Thomas, Naumburg (Saale), * ‒.‒.‒‒.
Wohnungsbaugenossenschaft Naumburg e.G., Naumburg, (Jägerstraße 93, 06618 Naumburg).Ausgeschieden: Vorstandsmitglied: Hopf, Günther, Naumburg. Bestellt: Vorstand: Kirchner, René, Bad Lauchstädt, OT Schafstädt, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten ergänzt: Vorstand: Nötzold, Hans-Herbert, Naumburg, * ‒.‒.‒‒.
Wohnungsbaugenossenschaft Naumburg e.G., Naumburg (Jägerstr. 93, 06618 NaumburgDie Generalversammlung vom 18.06.08 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 17(auszugsweise)Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben(1) Der Geschäftsanteil beträgt 160,00 EUR.(2) Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, zwei Anteile zu übernehmen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird oder überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Ubernahme weiterer Geschäftsanteile nach Maßgabe der als Bestandteil dieser Satzung beigefügten Anlage zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile.Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile gemäß Abs. 4 gezeichnet hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet.(3) Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch sind auch dann sofort nach Zulassung der Beteiligung 320,00 EUR einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats ab sind monatlich mindestens 1/10tel je Geschäftsanteil = 16,- EUR einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).