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Wohnungsbaugenossenschaft Overath e.G., Overath (GnR 787)

Firmendaten

Anschrift
Zum Aggerdamm 6
51491 Overath
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02206/6099-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.wbg-overath.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 787
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Wohnungsbaugenossenschaft Overath e.G. aus Overath ist im Handelsregister Köln unter der Nummer GnR 787 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Wohnungsbaugenossenschaft Overath e.G. ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.' Die Wohnungsbaugenossenschaft Overath e.G. weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 03.02.2024)

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Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
5 Gesamtprokura gemeinsam mit einem ehrenamtlichen
Vorstandsmitglied:
Runge, Leon, Köln, * ‒.‒.‒‒
a)
03.01.2023
Raschke
2 c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Jedes hauptamtliche
Vorstandsmitglied ist
alleinvertretungsbefugt.
a)
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung
vom 26.06.2003 ist das Statut neugefaßt.
a)
04.11.2003
Schäfer
b)
Statut u. Protokoll Bl. 339-363
Sdb.
1 a)
Wohnungsbaugenossenschaft Overath
e.G.
b)
Overath
c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauarten
in allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
Die Mitglieder haften der
Genossenschaft mit dem
Geschäftsanteil. Sie haben
beschränkt auf die Haftsumme
Nachschüsse zur Konkursmasse
zu leisten. Bei Übernahme
weiterer Anteile erhöht sich die
Haftsumme auf den
Gesamtbetrag der
übernommenen Geschäftanteile.
Die Haftsumme beträgt 260,00
EUR.
a)
Jedes hauptamtliche
Vorstandsmitglied ist berechtigt, die
Genossenschaft allein zu vertreten.
Die neben- oder ehrenamtlichen
Vorstandsmitglieder sind nur in
Gemeinschaft mit einem
hauptamtlichen Vorstandsmitglied
vertretungsberechtigt.
b)
hauptamtlicher Vorstand:
Runge, Martina, Geschäftsführerin,
Köln, * ‒.‒.‒‒
ehrenamtlicher Vorstand:
Stupp, Helmut, Overath, * ‒.‒.‒‒
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 21.01.1949, zuletzt geändert am
18.07.2001
a)
02.04.2003
Strube
b)
Tag der ersten Eintragung:
30.03.1949
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes GnR 207
Amtsgericht Bergisch
Gladbach getreten.
Freigegeben am 02.04.2003.
Calendar 02.12.2009
Veränderung

Wohnungsbaugenossenschaft Overath e.G., Overath, (Zum Aggerdamm 6, 51491 Overath).Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; dabei wurde auch der Gegenstand des Unternehmens geändert. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Historie 1

02.04.2003
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Martina Runge
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Helmut Stupp
Vorstand