Wohnungsbaugenossenschaft Raschau eG, Raschau (Genossenschaftsstr. 7, 08352 Raschau). Die Verschmelzung wurde am 08.08.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wohnungsbaugenossenschaft Raschau eG, Raschau (Genossenschaftsstr. 7, 08352 Raschau). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2007 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 15.06.2007 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 20.06.2007 mit der Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG mit dem Sitz in Annaberg-Buchholz (Amtsgericht Chemnitz GnR 408) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Wohnungsbaugenossenschaft Raschau eG, Raschau (Genossenschaftsstr. 7, 08352 Raschau). Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2005 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.