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c)
(1) Die Genossenschaft errichtet, erwirbt
und bewirtschaftet Wohnungen. Ein
Schwergewicht liegt auf
selbstverwalteten Wohnprojekten.
(2) Die Genossenschaft erhält und
erstellt preiswerten Wohnraum möglichst
unter Einbeziehung von
Selbsthilfearbeiten.
(3) Die Genossenschaft kann zur
Ergänzung der wohnlichen Versorgung
ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen bereitstellen. Daneben
kann sie die Errichtung von
Wohnungsbauten sowie die in Satz 1
genannten Bauten betreuen und fremde
Wohnungen bewirtschaften.
(4) Bei der Bewirtschaftung werden
Formen der Selbstverwaltung realisiert.
(5) Die Genossenschaft soll Teile ihres
Eigentums an Hausgruppen in
Selbstverwaltung veräußern, wenn diese
es wollen und Rechsformen
gemeinschaftlichen Eigentums ohne
private Gewinnmöglichkeiten wählen.
(6) Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf das
Gebiet der Freien und Hansestadt
Hamburg und die angrenzenden
Bundesländer.
(7) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist nicht zugelassen. Die Rechte von
Mieterinnen und Mietern, die in den von
der Genossenschaft zu
übernehmenden/übernommenen
Häusern schon vor Übernahme wohnen,
bleiben hiervon unberührt. Nur in
begründeten Ausnahmefällen kann die
Mitgliederversammlung Ausnahmen
zulassen. |
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a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
drei Personen.
Zwei Vorstandsmitglieder sind
gemeinsam vertretungsberechtigt. |
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a)
Die außerordentliche Mitgliederversammlung
vom 05.12.2022 hat eine Änderung der
Satzung in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11,
12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24,
25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36,
37, 38, und 39 beschlossen. Ferner wurden
die §§ 32a bis 32c neu hinzugefügt und § 40
gestrichen. Die Nummerierung der
nachfolgenden §§ wurde angepasst. Die §§
40, 41, 42, 43, 44 und 45 wurden ebenfalls
geändert. |
a)
27.12.2023
Rullmann |