GnR 400001: Wohnungsbaugenossenschaft Tailfingen eG., Albstadt (Am Markt 7, 72461 Albstadt). Firma von Amts wegen berichtigt in: Wohnungsbaugenossenschaft Tailfingen eG.
GnR 400001: Wohnungsbaugenossenschaft Tailfingen eG., Albstadt (Am Markt 7, 72461 Albstadt). Die Generalversammlung vom 08.10.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzte übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
GnR 400001: Wohnungsbaugenossenschaft Tailfingen eG., Albstadt (Mühlstrasse 20, 72461 Albstadt). Die Generalversammlung vom 20.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 20 (Vorstand) und § 23 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Wohnungsbaugenossenschaft Tailfingen eG., Albstadt (Mühlstrasse 20, 72461 Albstadt). Bestellt als Vorstand: Oplanic, Caslav, Albstadt-Tailfingen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Paul, Rolf, Stadtvermessungsamtsrat, Albstadt.
Wohnungsbaugenossenschaft Tailfingen eG., Albstadt, (Mühlstrasse 20, 72461 Albstadt).Die Generalversammlung vom 28.11.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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