Wohnungsbaugesellschaft Mirow GmbH & Co. KG, Mirow (Schloßstraße 8, 17252 Mirow). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Neubrandenburg HRB 6918) am 11.06.2008 wirksam geworden.
Wohnungsbaugesellschaft Mirow GmbH & Co. KG, Mirow (Schloßstraße 8, 17252 Mirow). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2008 im Wege des Formwechsels in die Wohnungsbaugesellschaft Mirow mbH mit Sitz in Mirow (AG Neubrandenburg 50 AR 106/08) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.