Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und
Belastung von Grundstücken:
Groll, Michael, Witten, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.04.2023
Raschke |
HRB 883: Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Aachener Straße 340-346, 50933 Köln. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.02.2022 wirksam geworden.
HRB 883: Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Aachener Straße 340-346, 50933 Köln. Prokura erloschen: Zehnpfennig, Stephan, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 883: Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Aachener Straße 340-346, 50933 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2021 Teile des Vermögens der Vivawest Wohnen GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 22921) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 883: Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Aachener Straße 340-346, 50933 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Ponthöfer, Peter, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
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