HRB 1268: Wohnungsbaugesellschaft mbH Malchow, Malchow, Heinestraße 28, 17213 Malchow. Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 1268: Wohnungsbaugesellschaft mbH Malchow, Malchow, Heinestraße 28, 17213 Malchow. Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 1268: Wohnungsbaugesellschaft mbH Malchow, Malchow, Heinestraße 28, 17213 Malchow. Einzelprokura: Levin-Gerland, Petra Evelyn, Taufkirchen Vils, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1268: Wohnungsbaugesellschaft mbH Malchow, Malchow, Heinestraße 28, 17213 Malchow. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 2 Gegenstand beschlossen. neuer Gegenstand : 1. eine von sozialer Verantwortung und den Zielen der kommunalen Entwicklung geprägte Bereitstellung von Wohnraum und sozialen Einrichtungen, insbesondere der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie deren Betrieb für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen, die Unterstützung kommunaler Siedlungspolitik und Entwicklung. 2. Die Gesellschaft bewirtschaftet, betreut und verwaltet Immobilien und errichtet, restauriert und modernisiert Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Infrastrukturentwicklung anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Bauten für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturellen Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen, soweit dies der Gesellschaftszweck nach Abs. 1 oder ein öffentlicher Zweck erforderlich machen. 3. Sie kann auch Aufgaben als Beauftragte von Gemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen insbesondere als Sanierungsträger oder Entwicklungsträger sowie als Betreuer von Eigentümern bei der Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch übernehmen. 4. Die Preisbildung der Gesellschaft soll angemessen sein, d.h. Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung der Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen.