HRB 1325: Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel, Röbel/Müritz, Mühlentor 1, 17207 Röbel. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Werner, Martin, Neustrelitz, * ‒.‒.‒‒. Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 1325: Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel, Röbel/Müritz, Mühlentor 1, 17207 Röbel. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 20 Wirtschaftsplan und § 21 Jahresabschluss beschlossen.
HRB 1325:"Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel", Röbel, Mühlentor 1, 17207 Röbel.Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel. Röbel/Müritz. Neuer Unternehmensgegenstand: Vorrangiger Zweck der Gesellschaft ist es, im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, kommunale Siedlungspolitik zu unterstützen und kommunale Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen. Der Gesellschaft obliegt (1) die Verwaltung, Betreuung und Bewirtschaftung, die Errichtung, Restaurierung und Modernisierung von städtischen Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen. Die Gesellschaft kann alle im Bereich der kommunalen Wohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadtentwicklung und der städtischen Infrastruktur anfallenden Arten von Aufgaben übernehmen. Zur Erfüllung der Versorgung mit bedarfsgerechten Wohnraum sowie der übrigen Aufgaben kann die Gesellschaft Grundstücke erwerben, entwickeln und erschließen, sanieren, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben, soweit ein öffentlicher Zweck dies rechtfertigt. (2) Die Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Diensten im Bereich alters-, behinderten- und familienfreundlichen Wohnens sowie Pflegedienstleistungen. (3) Bei Nebengeschäften: Die Gesellschaft kann im Rahmen der öffentlichen Zwecksetzung des Unternehmensgegenstandes Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern. (4) Bei Tochterunternehmen: Die Gesellschaft kann im Rahmen des öffentlichen Zwecks und des Unternehmensgegenstandes, Unternehmen mit vergleichbarer Aufgabenstellung gründen oder sich an ihnen beteiligen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Einwilligung des Gesellschafters. Die Tochterunternehmen haben die Regelungen der Kommunalverfassung, die für Beteiligungen der Kommune gelten, zu beachten, die Satzungen und Gesellschaftsverträge sind entsprechend zu gestalten. Soweit die Tochterunternehmen einen Aufsichtsrat haben, ist den Gesellschaftern der Muttergesellschaft ein Entsenderecht für die ihr zustehenden Sitze einzuräumen. (5) Beteiligungen an anderen Gesellschaften bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Stadtvertretung. Insofern dient die Gesellschaft öffentlichen Zwecken.