GnR 457: Wohnungsgenossenschaft "Elsteraue" eG, Leipzig (Brünner Straße 12, 04209 Leipzig). Vertretungsbefugnis berichtigt: Vorstand: Dr. Fleischer, Kristina, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GnR 457: Wohnungsgenossenschaft "Elsteraue" eG, Leipzig (Brünner Straße 12, 04209 Leipzig). Ausgeschieden: Vorstand: Grewatsch, Wilhelm, Diplomingenieur (FH), Markranstädt OT Göhrenz. Bestellt: Vorstand: Keding, Nelly, Wurzen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GnR 457: Wohnungsgenossenschaft "Elsteraue" eG, Leipzig (Brünner Straße 12, 04209 Leipzig). Die Vertreterversammlung vom 27.06.2019 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 11 (Ausschluss eines Mitglieds), 12 (Auseinandersetzung), 15 (Überlassung von Wohnungen), 21 (Vorstand), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung/Zusammensetzung der Vertreterversammlung) und 35 (Zuständigkeit der Generalversammlung) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume der Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Wohnungsgenossenschaft "Elsteraue" eG, Leipzig, (Brünner Str. 12, 04209 Leipzig).Die Vertreterversammlung vom 06.05.2008 hat die Neufassung der Satzung unter Änderung des § 2 (Gegenstand), am 12.08.2008 deren nochmalige Änderung in § 5 (Eintrittsgeld) und am 07.05.2009 deren nochmalige Änderung in den §§ 2 (Gegenstand), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat), 33 (Einberufung der Generalversammlung) und 35 (Zuständigkeit der Generalversammlung) beschlossen. Geändert, nun: Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern. Sie kann allen im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume der Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.