Wohnungsgenossenschaft "Geschwister Scholl" eG, Ballenstedt (Pestalozziring 1-6, 06493 Ballenstedt). Die Verschmelzung wurde am 12.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Stendal GnR 2211).
Wohnungsgenossenschaft "Geschwister Scholl" eG, Ballenstedt (Ballenstedt). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2006 sowie des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 14.06.2006 und des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 05.07.2006 mit der Wohnungsgenossenschaft Blankenburg eG mit dem Sitz in Blankenburg (Amtsgericht Stendal, GnR 2211) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.