15 |
c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen. Sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. |
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a)
19.08.2024
Woitaß
b)
Berichtigung zur Eintragung
unter laufender Nummer 14
Spalte 2 c). Von Amts wegen
eingetragen. |
14 |
c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln und betreuen. Sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. |
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a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Jedes
Vorstandsmitglied ist befugt, im
Namen der Genossenschaft mit der
Aufbau Dresden Dienstleistung GmbH,
mit Sitz in Dresden (Amtsgericht
Dresden, HRB 24293) mit sich als
Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2024
hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft), 3
(Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5
(Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der
Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der
Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), 9 (Beendigung der
Mitgliedschaft im Todesfall), 10 (Beendigung
der Mitgliedschaft durch Auflösung der
Erlöschen einer juristischen Person oder
Personenhandelsgesellschaft), 11
(Ausschluss eines Mitgliedes), 12
(Auseindersetzung), 13 (Rechte der
Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der
Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen),
16 (Pflichten der Mitglieder), 17
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben),
18 (Kündigung weiterer Anteile), 19
(Ausschluss der Nachschusspflicht), 20
(Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und
Vertretung der Genossenschaft), 23
(Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 24
(Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des
Aufsichtsrates), 26 (Sorgpfaltspflichten des
Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrats), 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratung von Vorstand und
Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von
Vorstand und Aufsichtsrat), 31
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 33
(Einberufung der Vertreterversammlung), 34
(Leitung der Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), 36
(Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht),
38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des
Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der
Beschlussfassung über den Jahresabschluss),
40 (Rücklagen), 41 (Gewinnverwendung), 42
(Verlustdeckung), 43 (Bekanntmachung), 44
(Prüfung) und 45 (Auflösung) der Satzung
sowie die Anlage zur Satzung in § 17 Abs. 2
(Nutzungsbezogene Pflichtanteile bei
Beanspruchung einer Wohnung) beschlossen.
Die §§ 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstandsmitgliedern), 30a (Rechtsgeschäfte
mit Aufsichtsratsmitgliedern), 32a (Hybride
Vertreterversammlung), 32b (Virtuelle
Vertreterversammlung), 32c
(Vertreterversammlung im gestreckten
Verfahren), 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat),
34b (Niederschrift) wurden neu eingeführt und
die Nummerierung der bisherigen
Paragraphen der Satzung wurde geändert. |
a)
12.08.2024
Woitaß |