GnR 163: Wohnungsgenossenschaft Bernsbach eG, Lauter-Bernsbach (Friedensstraße 15, 08315 Lauter-Bernsbach OT Bernsbach). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2016 und des Beschlusses ihrer Mitgliederversammlung vom 16.06.2016 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 30.06.2016 mit der Wohnungsgenossenschaft Schwarzenberg eG mit dem Sitz in Schwarzenberg/Erzgeb. ( Amtsgericht Chemnitz, GnR 334 ) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am 17.08.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
08315 Lauter-Bernsbach
Straße des Friedens 15, 08315 Lauter-Bernsbach
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Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: eG