GnR 102: Wohnungsgenossenschaft Fürth - Oberasbach eG, Fürth (Alte Reutstr. 33, 90765 Fürth). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Belastung von Grundstücken: Jakobi, Brigitte, Oberasbach, * ‒.‒.‒‒.
GnR 102: Wohnungsgenossenschaft Fürth - Oberasbach eG, Fürth (Alte Reutstr. 33, 90765 Fürth). Ausgeschieden: Vorstand: Blank, Gerhard, Fürth, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Hullin, Alfred, Oberasbach, * ‒.‒.‒‒.
GnR 102: Wohnungsgenossenschaft Fürth - Oberasbach eG, Fürth (Alte Reutstr. 33, 90765 Fürth). Die Generalversammlung vom 20.09.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Neu gefasst wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschluss eines Mitglieds), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigungen weiterer Anteile), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfachltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Ausichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 40 (Rücklagen), 41 (Gewinnverwendung), 43 (Bekanntmachungen) und § 44 (Prüfung). Die Anlage zu § 17 wurde gestrichen sowie § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) neu eingefügt. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Genossenschaft ist 1.die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.