Wohnungsgenossenschaft Frohburg eG, Frohburg (Altenburger Str. 9, 04654 Frohburg). Die Verschmelzung wurde am 10.10.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wohnungsgenossenschaft Frohburg eG, Frohburg (Altenburger Str. 9, 04654 Frohburg). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 14.08.2006 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 16.08.2006 mit der Wohnungsbaugenossenschaft Espenhain eG, mit dem Sitz in Borna (Amtsgericht Leipzig GnR 280) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.