GnR 49: Wohnungsgenossenschaft Gelenau eG, Gelenau/Erzgeb. (Kemtauer Straße 1, 09423 Gelenau/Erzgeb.). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2016 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 09.06.2016 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 17.06.2016 mit der Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG mit dem Sitz in Annaberg-Buchholz (Amtsgericht Chemnitz GnR 408) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am 27.07.2016 .Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
09423 Gelenau
Straße der Einheit 139, 09423 Gelenau
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Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: eG