Wohnungsgenossenschaft Lößnig eG, Leipzig (Eilenburger Str. 10, 04317 Leipzig). Die Verschmelzung wurde am 22.08.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wohnungsgenossenschaft Lößnig eG, Leipzig (Eilenburger Str. 10, 04317 Leipzig). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2005 und des Beschlusses ihrer Mitgliederversammlung vom 14.07.2005 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 23.06.2005 mit der Wohnungsbau-Genossenschaft "Kontakt" eG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig GnR 181) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Wohnungsgenossenschaft Lößnig eG, Leipzig (Eilenburger Str. 10, 04317 Leipzig). Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2004 hat die Änderung des § 17 Abs. 1 S. 2, 17 Abs. 2 ( Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben ) der Satzung beschlossen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.