Wohnungsgenossenschaft Oberasbach eG, Oberasbach-Unterasbach, Blütenstr. 2 b, 90522 Oberasbach. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2011 sowie Beschluss ihrer Mitgliederversammlung vom 29.06.2011 und Beschluss der Mitgliederversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 07.07.2011 mit der Wohnungsgenossenschaft Fürth eG mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth GnR 102) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
90522 Oberasbach
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Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
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Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Fürth
Rechtsform: eG