GnR 60012: Wohnungsgenossenschaft Peter eG, Limburgerhof (Speyerer Straße 50a, 67125 Dannstadt-Schauernheim). Die Generalversammlung vom 01.02.2021 hat eine Änderung des Status in § 1 (Name, Sitz, Zweck, Gegenstand) Abs. 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Dannstadt-Schauernheim beschlossen. Neuer Sitz: Dannstadt-Schauernheim. Wohnort geändert, nun: Vorstand: Peter, Thomas, Dannstadt-Schauernheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
GnR 60012: Wohnungsgenossenschaft Peter eG, Limburgerhof (Römerweg 15 A, 67117 Limburgerhof). eingetragene Genossenschaft. Statut vom 26.09.2017 mit Änderung vom 07.01.2018. Die Generalversammlung vom 22.03.2018 hat eine Änderung des Statuts in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg GnR 828 B) nach Limburgerhof sowie die Änderung der Firma der Genossenschaft beschlossen. Weiterhin wurde die Änderung der §§ 2 (Geschäftsanteil), 3 (Generalversammlung) und 7 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand: Die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. . Nicht mehr Vorstand: Schommert, Dirk, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Peter, Thomas, Limburgerhof, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.Der Geschäftsanteil beträgt 10,-EUR.Den Gläubigern der Genossenschat ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.