GnR 2404:Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG, Quedlinburg (Lindengarten 4, 06484 Quedlinburg). Die Generalversammlung vom 24.06.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 3 (Mitglieder), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), (21 Vorstand), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 32 (Vertreterversammlung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) und 44 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.Auszugsweise § 17:(2) Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet mindestens einen Anteil zu übernehmen. Dieser Anteil ist ein Pflichtanteil.(3) Der Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen.(6) Die Einzahlungen auf den/die Geschäftsanteil(e), vermehrt um zugeschriebene Gewinnanteile, vermindert um abgeschriebene Verlustanteile, bilden das Geschäftsguthaben des Mitgliedes.(8) Die Höchstzahl der Anteile mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, beträgt 10.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
06484 Quedlinburg
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.wg-qlb.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Stendal
Rechtsform: eG