Wohnungsgenossenschaft Schönhausen eG, Schönhausen (Bergstr. 9-12, 39524 Schönhausen). Die Verschmelzung wurde am 01.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Stendal GnR 34).
Wohnungsgenossenschaft Schönhausen eG, Schönhausen (Bergstr. 9-12, 39524 Schönhausen). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2006 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 23.06.2006 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 30.06.2006 mit Havelberger Wohnungsgenossenschaft "Solidarität" eG mit dem Sitz in Havelberg (Amtsgericht Stendal GnR 34) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.