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c)
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig
eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(im Sinne eines gemeinnützigen Zwecks)
der Mitglieder der Genossenschaft. Die
Genossenschaft fördert ihre Mitglieder
auch durch eine Spareinrichtung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann Spareinlagen
nur von ihren Mitgliedern oder deren
Angehörigen hereinnehmen.
Die Genossenschaft darf nur die
Tätigkeiten einer von der
Körperschaftsteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG betreiben.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist nur in
Ausnahmefällen mit Zustimmung des
Aufsichtsrates zugelassen. |
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b)
Bestellt:
Vorstand:
Michaelis, Nora, Göttingen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 08.06.2023
hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), 3
(Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5
(Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der
Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der
Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), 9 (Beendigung der
Mitgliedschaft), 10 (Beendigung der
Mitgliedschaft durch Auslösung oder
Erlöschen einer juristischen Person oder
Handelsgesellschaft), 11 (Ausschluss eines
Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13
(Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche
Versorgung der Mitglieder), 15 (Überlassung
von Wohnungen), 16 (Pflichten der
Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer
Anteile), 19 (Ausschluss der
Nachschusspflicht), 20 (Organe), 21
(Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der
Genossenschaft), 23 (Sorgfaltspflicht des
Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben
und Pflichten des Aufsichtsrates), 26
(Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27
(Sitzungen des Aufsichtsrates), 28
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 29
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstandsmitgliedern), 30a (Rechtsgeschäfte
mit Aufsichtsratsmitgliedern), 31
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Stellung der
Vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 32a
(Hybride Vertreterversammlung), 32b
(Virtuelle Vertreterversammlung), 32c
(Vertreterversammlung im gestreckten
Verfahren), 33 (Einberufung der
Vertreterversammlung), 34 (Leitung der
Vertreterversammlung), 34a (Wahlen zum
Aufsichtsrat), 34b (Niederschrift), 35
(Zuständigkeit der Vertreterversammlung), §
36 (Mehrheitserfordernisse), § 37
(Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und
Aufstellung des Jahresabschlusses), 39
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss), 40 (Rücklagen), 41
(Gewinnverwendung), 42 (Verlustdeckung),
43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung) und 45
(Auflösung) beschlossen. |
a)
18.07.2023
Turba |