Woko Autoteile GmbH, Chemnitz, Carl-Hamel-Straße 23, 09116 Chemnitz. Die Verschmelzung wurde am 23.12.2013 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Woko Autoteile GmbH, Chemnitz, Carl-Hamel-Straße 23, 09116 Chemnitz. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2013 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.11.2013 mit der Manfred Knoll Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRA 182) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.