Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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b)
Personendaten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Oeller, Bernhard, Garching a.d.Alz, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
17.07.2023
Brich |
18 |
a)
Wolf GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2022 hat die
Änderung des § 1 Nr. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. |
a)
07.09.2022
Klautke |
HRB 21327: Wolf Nürnberger Bratwurst GmbH, Nürnberg, Andernacher Str. 29, 90411 Nürnberg. Prokura erloschen: van Kesteren, Weinand Jacob, Köln, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Seidel, Jan, Schwandorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 21327: Wolf Nürnberger Bratwurst GmbH, Nürnberg, Andernacher Str. 29, 90411 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wolf, Christian, Schwandorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Oeller, Bernhard, Burghausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Hanna, Franz-Josef, Geisenfeld, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wolf, Christian, Schwandorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 21327:Wolf Nürnberger Bratwurst GmbH, Nürnberg, Andernacher Str. 29, 90411 Nürnberg.Die Gesellschaft hat im Wege der Aufspaltung gemäß Aufspaltungsvertrag vom 18.08.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2014 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 18.08.2014 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Großschale) von der Forster Convenience Food GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 21326) übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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