Wolf Süßwaren GmbH, Arnstadt, August-Rost-Str. 1, 99310 Arnstadt. Die Verschmelzung wurde am 11.12.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schwerin HRB 5242).
Wolf Süßwaren GmbH, Arnstadt, August-Rost-Str. 1, 99310 Arnstadt. Eintragung lfd. Nr. 3 Spalte 4a) berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Muja, Gzim, Duingen, * ‒.‒.‒‒.
Wolf Süßwaren GmbH, Arnstadt, August-Rost-Str. 1, 99310 Arnstadt. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Grabower Süsswaren GmbH mit dem Sitz in Grabow (Amtsgericht Schwerin HRB 5242) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Wolf Süßwaren GmbH, Arnstadt, August-Rost-Str. 1, 99310 Arnstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: van der Padt, André Paul, Baarn / Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert: Einzelprokura: Röder, Christian, Münster, * ‒.‒.‒‒.
Wolf Süßwaren GmbH, Arnstadt, August-Rost-Str. 1, 99310 Arnstadt. Die Gesellschaft hat am 21.11.2011 mit der Continental Bakeries Holding & Service GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRA 6752) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 21.11.2011 zugestimmt.
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