HRB 18447: Wolfertz GmbH Gebäudeautomation, Velbert, Eschenstraße 21, 42549 Velbert. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolfertz, Jürgen, Velbert, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Zander, Patrick, Velbert, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 18447: Wolfertz GmbH Gebäudeautomation, Velbert, Eschenstr. 19, 42549 Velbert. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eschenstraße 21, 42549 Velbert.
Wolfertz GmbH Gebäudeautomation, Velbert, Eschenstr. 19, 42549 Velbert. Bestellt als Geschäftsführer: Zander, Patrick, Velbert, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Zander, Patrick, Velbert, * ‒.‒.‒‒.
Wolfertz GmbH Gebäudeautomation, Velbert, Eschenstr. 19, 42549 Velbert. Geschäftsanschrift: Eschenstr. 19, 42549 Velbert. Bestellt als Geschäftsführer: Wolfertz, Karin, Velbert, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Zander, Patrick, Velbert, * ‒.‒.‒‒.
Wolfertz GmbH Gebäudeautomation, Velbert (Eschenstr. 19, 42549 Velbert). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2006 mit der Wolfertz Regelungstechnik GmbH mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRB 18067) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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