Wolfertz Regelungstechnik GmbH, Velbert (Berliner Str. 5, 42551 Velbert). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wolfertz GmbH Gebäudeautomation am 11.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wolfertz Regelungstechnik GmbH, Velbert (Berliner Str. 5, 42551 Velbert). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2006 mit der Wolfertz GmbH Gebäudeautomation mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRB 18447) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.