Wolff Cellulosics Geschäftsführungs-GmbH, Bomlitz (August-Wolff-Str. 13, 29699 Bomlitz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2007 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.08.2007 mit der Dow Wolff Cellulosics GmbH mit Sitz in Walsrode (AG Walsrode HRB 200776, vormals Wolff Walsrode AG in Walsrode) verschmolzen. Die Verschmelzung ist durch die gleichzeitige Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Die Gesellschaft ist dadurch erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
29699 Bomlitz
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH