Wolff-Automaten Gerhard Wolff Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Waldbrunn, Röntgenstraße 15, 97295 Waldbrunn. Geschäftsführer: Mühleck, Michael, Waldbrunn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Am 04.07.2013 wurde der mit der Harlekin Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Waldbrunn (Amtsgericht Würzburg HRB 3714) als herrschender Gesellschaft geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geändert. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 04.07.2013 zugestimmt.
Wolff-Automaten Gerhard Wolff Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz (Röntgenstraße 15, 97295 Waldbrunn). Der Sitz ist nach Waldbrunn (jetzt Amtsgericht Würzburg HRB 9096) verlegt.
Wolff-Automaten Gerhard Wolff Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Waldbrunn (Röntgenstr. 15, 97295 Waldbrunn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.1984, zuletzt geändert am 21.12.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2006 hat die Änderung des § 2 (Sitz, bisher Mainz, Amtsgericht Mainz HRB 2981) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Spielsalons für Münzspielautomaten und deren Aufstellung in Gastwirtschaften. Stammkapital: 52.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Mühleck, Michael, Waldbrunn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Geschäftsführer: Wagner, Lutz, Raunheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Zwischen der Gesellschaft und der Firma Harlekin Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Waldbrunn als herrschendem Unternehmen ist am 30. November 1993 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, demdie Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft durch Beschluss vom 20. Dezember 1993 zugestimmt hat.