HRB 102746: Wolfgang Filla Finanz-Makler GmbH, Pulheim, Venloer Straße 83, 50259 Pulheim. Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer (1) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: sind die Tätigkeiten im Rahmen der erteilten Erlaubnisse - Vermittlung von Versicherungen gemäß § 34d Abs. 1 GewO, - Vermittlung von Finanzanlagen gemäß § 34f Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 u. 2 GewO, - Vermittlung von Immobiliendarlehn gemäß § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 32 KWG werden nicht ausgeführt.
HRB 102746: Wolfgang Filla Finanz-Makler GmbH, Pulheim, Venloer Straße 83, 50259 Pulheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2020. Geschäftsanschrift: Venloer Straße 83, 50259 Pulheim. Gegenstand des Unternehmen sind Tätigkeiten im Rahmen der erteilten Erlaubnisse - Vermittlung von Darlehn und Bausparverträgen gemäß § 34c Abs 1 Satz 2 GewO, - Vermittlung von Versicherungen gemäß § 34d Abs. 1 GewO, - Vermittlung von Finanzanlagen gemäß § 34f Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 u. 2 GewO, - Vermittlung von Immobiliendarlehn gemäß § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 32 KWG werden nicht ausgeführt. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Filla, Wolfgang Jan, Pulheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Wolfgang Filla Finanz-Makler e.K. mit Sitz in Pulheim (Amtsgericht Köln HRA 34407 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.07.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.