Wolfgang Ihrig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heidelberg, (Rohrbacher Str. 81, 69115 Heidelberg).Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 27.08.2010 beim Amtsgericht Mannheim (HRA 703157) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Wolfgang Ihrig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heidelberg, (Rohrbacher Str. 81, 69115 Heidelberg).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2010 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Ihrig, Wolfgang, Heidelberg * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Wolfgang Ihrig Orthopädie-Schuhtechnik e.K.", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.