Wolfgang Röthig Ingenieur- und Vermessungsbüro GmbH & Co. KG, Osnabrück, Wiesenbachstraße 10, 49080 Osnabrück.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG (AG Osnabrück HRA 201520) am 26.05.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Wolfgang Röthig Ingenieur- und Vermessungsbüro GmbH & Co. KG, Osnabrück, Wiesenbachstraße 10, 49080 Osnabrück.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02. und 19.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.02. und 19.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.02. und 19.04.2010 mit der IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG mit Sitz in Wallenhorst (Amtsgericht Osnabrück HRA 201520) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Wolfgang Röthig Ingenieur- und Vermessungsbüro GmbH & Co. KG, Osnabrück (Wiesenbachstr. 10, 49080 Osnabrück). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.12.2006 wirksam geworden.