HRB 725780: Wolfgang Reiss Versicherungsmakler GmbH, Malsch, Stephanstraße 1A, 76316 Malsch. Änderung der Geschäftsanschrift: Karl-Baumann-Straße 22, 76316 Malsch.
HRB 725780: Wolfgang Reiss Versicherungsmakler GmbH, Malsch, Stephanstraße 1A, 76316 Malsch. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Wolfgang Reiss e. K.", Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRA 23695) am 08.09.2016 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 725780: Wolfgang Reiss Versicherungsmakler GmbH, Malsch, Stephanstraße 1A, 76316 Malsch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2016. Geschäftsanschrift: Stephanstraße 1A, 76316 Malsch. Gegenstand: Die Tätigkeit als unabhängiger Versicherungsmakler gemäß § 34d Absatz 1 GewO, also die Vermittlung von Versicherungsverträgen jeglicher Art, ohne an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden zu sein. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Reiss, Wolfgang Achim, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Reiss, Wolfgang Achim, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "Wolfgang Reiss e. K.", Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRA 23695) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 17.08.2016. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.