HRA 91619: Wolfgang Schmid e. K., Oberhaching, Ortsteil Deisenhofen, Landkreis München, Jägerstr. 21, 82041 Deisenhofen. Die Firma ist erloschen.
Wolfgang Schmid e. K., Oberhaching, Ortsteil Deisenhofen (Jägerstr. 21, 82041 Deisenhofen, Laufende Planung und Organisation von Veranstaltungen aller Art für Dritte, Durchführung von Schulungskursen und Motivationstraining für verschiedene gewerbliche Zweige und die damit verbundenen Dienstleistungen, weiter Erstellung, Bereitstellung und Verkauf von Verkausfunterlagen, Werbe- und sonstigen Organisationsmitteln und Verleih von technischen Austattungsgegenständen, Handel und Vertrieb mit Baumaterialien, Innenausstattungen und Kunst, Handel mit und Vertrieb von Waren aller Art und mit Kraftfahr- und Wasserfahrzeugen, Handel mit Computer-Hard- und Software; ferner Beratung und Vermittlung im Bereich von Versicherungen aller Art, Bausparverträgen, Bausparprogrammen, Bankleistungen und sonstigen Kapitalanlagen. Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.). Einzelkaufmann. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Schmid, Wolfgang, Deisenhofen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der FSC GmbH, mit dem Sitz in Haar (Amtsgericht München HRB 85124) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.