Wolfgang Schmitz Gastronomiebetriebs- und Catering- Service GmbH, Bexbach (Saarpfalzpark 205, 66450 Bexbach). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Wolfgang Schmitz Gastronomiebetriebs- und Catering-Service e.K. in Bexbach (AG Saarbrücken HRA 9972) wurde am 07.09.2006 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Wolfgang Schmitz Gastronomiebetriebs- und Catering- Service GmbH, Bexbach (Saarpfalzpark 205, 66450 Bexbach). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Wolfgang Schmitz Gastronomiebetriebs- und Catering-Service e.K. in Bexbach (AG Saarbrücken HRA 9972) auftretenden Kaufmann Wolfgang Schmitz übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.