Wolfgang Wieschus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oberhausen (Walsumermarktstr. 106, 46147 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wolfgang Wieschus Wasch- und Tanktechnik GmbH am 03.04.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wolfgang Wieschus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oberhausen (Walsumermarktstr. 106, 46147 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.02.2008 mit der Wolfgang Wieschus Wasch- und Tanktechnik GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HR B 12803) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.