5 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Unternehmensgegenstand ist die
Errichtung und der Betrieb von
Kindertagesstätten, für die
sozialpädagogische altersgerechte
Förderung und Betreuung von Kindern und
deren Verpflegung.
(2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO), einschließlich der
Förderung steuerbegünstigter Zwecke
anderer Körperschaften gemäß § 58 AO.
(3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Erziehung i.S.d. § 52 Abs. 2.
S. 1 Nr. 7AO, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der
Gesundheitspflege i.S.D. § 52 Abs, 2 S. 1
Nr. 3 AO, des Wohlfahrtswesens i.S.d. § 52
Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO und der Religion i.S.d.
§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO.
(3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Erziehung i.S.d. § 52 Abs. 2,
S. 1 N. 7 AO, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der
Gesundheitspflege i.S.d. § 52 Abs, 2 S. 1
Nr. 3 AO, des Wohlfahrtswesens i.S.d. § 52
Abs. 2 S.1 Nr. 9 AO und der Religion i.S.D.
§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO.
(5) Dieser Satzungszweck wird
insbesondere verwirklicht durch Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern in
Kindertagesstätten (Kinderkrippen,
Kindergärten, Kinderhorte) mit den Zielen:
a) Kinder in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung nachhaltig zu fördern, unter
Berücksichtigung der jeweils besonderen
sozialen und kulturellen Bedürfnisse und
Interessen der Kinder und somit dazu
beizutragen, Benachteiligungen zu
vermeiden oder abzubauen;
b) Eltern und andere Erziehungsberechtigte
bei der Erziehung zu beraten und zu
unterstützen;
c) Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu
schützen;
d) dazu beizutragen, positive
Lebensbedingungen für Kinder und ihre
Familien sowie eine kinder- und
familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder
zu schaffen;
e) die Verwurzelung von Kindern in dessen
Kultur und Glauben anzuerkennen und zu
stärken sowie Erfahrungen mit der
deutschen westlichen Kultur und des
christlichen Glaubens zu ermöglichen und
zu fördern.
(6) Zur Verwiklichung dieser Ziele kann die
Gesellschaft Kindertagesstätten als Träger
der freien Jugendhilfe gründen,
übernehmen und betreiben. Weiterhin kann
sich die Gesellschaft an geeigneten
Einrichtungen zur Förderung der Erziehung
und Berufsbildung, der Jugendhilfe, der
Gesundheit, der Wohlfahrtspflege und der
Religion beteiligen oder selbst solche
Einrichtungen gründen. Beteiligt sich die
Gesellschaft an solchen Einrichtungen,
dürfen jedoch finanzielle oder sonstige
Leistungen ausschließlich an ebenfalls
steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts
fließen.
(7) Die Einrichtungen der Gesellschaft
stehen allen Menschen offen, unabhängig
von ethnischer Herkunft, Geschlecht,
sexueller Identität, Gesundheit, Alter,
Religion, Nationalität und Weltanschauung.
(8) Die Gesellschaft ist zur Beschaffung
und Weitergabe von Mitteln im Sinne des §
58 AO für die Förderung der in Abs. 2
dieser Satzung genannten Zwecke durch
eine andere steuerbegünstigte Körperschaft
befugt. Hierzu ist die Gesellschaft
berechtigt, Spenden, Vermächtnisse und
Erbschaften anzunehmen, Unternehmen zu
gründen, sich an Gesellschaften zu
beteiligen und Maßnahmen und
Einrichtungen im Sinne des
Satzungszwecks zu beraten und zu fördern,
soweit hiermit nicht gegen
gemeinnützigkeitsrechtlichtliche Vorgaben
verstoßen wird, sowie Rücklagen in
gesetzlich zulässiger Höhe im Sinne des §
62 AO zu bilden. |
|
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
10.08.2023
Görlich |
4 |
a)
Firma von Amts wegen berichtigt in:
Wolkenflitzer gGmbH |
|
|
|
|
a)
14.03.2023
Görlich |
3 |
a)
Firma geändert; nun:
Wolkenflitzer gGmbH.
c)
Gegenstand geändert; nun:
Unternehmensgegenstand ist die
Errichtung und der Betrieb von
Kindertagesstätten, für die
sozialpädagogische altersgerechte
Förderung und Betreuung von Kindern und
deren Verpflegung.
(2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO), einschließlich der
Förderung steuerbegünstigter Zwecke
anderer Körperschaften gemäß § 58 AO.
(3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Erziehung i.S.d. § 52 Abs. 2,
S. 1 Nr. 7 AO, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der
Gesundheitspflege i.S.d. § 52 Abs, 2 S. 1
Nr. 3 AO, des Wohlfahrtswesens i.D.D. §
52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO und der Religion
i.S.d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO.
(5) dieser Satzungszweck wird
insbesondere verwirklicht durch Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern in
Kindertagesstätten (Kinderkrippen,
Kindergärten, Kinderhorte) mit den Zielen:
a) Kinder in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung nachhaltig zu fördern, unter
Berücksichtigung der jeweils besonderen
sozialen und kulturellen Bedürfnisse und
Interessen der Kinder und somit dazu
beizutragen, Benachteiligungen zu
vermeiden oder abzubauen;
b) Eltern und andere Erziehungsberechtigte
bei der Erziehung zu beraten und zu
unterstützen;
c) Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu
schützen;
d) dazu beizutragen, positive
Lebensbedingungen für Kinder und ihre
Familien sowie eine kinder- und
familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder
zu schaffen;
e) die Verwurzelung von Kindern in dessen
Kultur und Glauben anzuerkennen und zu
stärken sowie Erfahrungen mit der
deutschen westlichen Kultur und des
christlichen Glaubens zu ermöglichen und
zu fördern.
(6) Zur Verwirklichung dieser Ziele kann die
Gesellschaft Kindertagesstätten als Träger
der freien Jugendhilfe gründen,
übernehmen und betreiben. Weiterhin kann
sich die Gesellschaft an geeigneten
Einrichtungen zur Förderung der Erziehung
und Berufsbildung, der Jugendhilfe, der
Gesundheit, der Wohlfahrtspflege und der
Religion beteiligen oder selbst solche
Einrichtungen gründen. Beteiligt sich die
Gesellschaft an solchen Einrichtungen,
dürfen jedoch finanzielle oder sonstige
Leistungen ausschließlich an ebenfalls
steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts
fließen.
(7) Die Einrichtungen der Gesellschaft
stehen allen Menschen offen, unabhängig
von ethnischer Herkunft, Geschlecht,
sexueller Indentität, Gesundheit, Alter,
Religion, Nationalität und Weltanschauung.
(8) Die Gesellschaft ist zur Beschaffung
und Weitergabe von Mitteln im Sinne des §
58 AO für die Förderung der in Abs. 2
dieser Satzung genannten Zwecke durch
eine andere steuerbegünstigte Körperschaft
befugt. Hierzu ist die Gesellschaft
berechtigt, Spenden, Vermächtnisse und
Erbschaften anzunehmen, Unternehmen zu
gründen, sich an Gesellschaften zu
beteiligen und Maßnahmen und
Einrichtungen im Sinne des
Satzungszwecks zu beraten und zu fördern,
soweit hiermit nicht gegen
gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben
verstoßen wird, sowie Rücklagen in
gesetzlich zulässiger Höhe im Sinne § 62
AO zu bilden. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (1) (Firma), § 2
(Gegenstand) beschlossen. |
a)
28.02.2023
Görlich |
2 |
|
|
b)
Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführer:
Witte, Markus Lothar, Murrhardt, * ‒.‒.‒‒
Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführer:
Külls, Helge Dietmar, Untermünkheim,
* ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
29.11.2022
Görlich |
1 |
a)
Bildungsmanufaktur gGmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Firnhaberstraße 7, 70174 Stuttgart
c)
Unternehmensgegenstand ist der Betrieb
von schulischen Einrichtungen aller Art,
auch im Bereich der Erwachsenenbildung
sowie Einrichtungen zur
sozialpädagogischen Betreuung.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO) einschließlich der
Förderung steuerbegünstigter Zwecke
anderer Körperschaften gemäß § 58 AO.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster
Linieeigenwirtschaftliche Zwecke.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs.
2 S. 1, Nr. 7 AO), der Jugendhilfe (§ 52
Abs. 2 S. 1, Nr. 4 AO), des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 S. 1, Nr. 3
AO), des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 S.
1, Nr. 9 AO) und der Religion (§ 52 Abs. 2
S. 1, Nr. 2 AO).
Dieser Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die allgemeine,
schulische und berufliche Bildung und
Betreuung junger Menschen auf der
Grundlage des christlich-biblischen
Menschenbildes, die Pflege christlich-
erzieherischen Gedankenguts durch
Lehrer- und Schüler-Tagungen, die
Erwachsenenbildung, in Form vom Kursen
und Workshops unter anderen auf dem
Gebiet der Gesundheit und gesunden
Ernährung gemäß biblisch-christlichem
Verständnis, die Pflege der Beziehungen zu
anderen Bildungseinrichtungen und
Ortsgemeinden der Freikirche sowie
finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger
Schüler durch Stipendien.
Zur Verwirklichung dieser Ziele kann sich
die Gesellschaft an geeigneten
Einrichtungen zur Förderung der Erziehung
und Berufsbildung, der Jugendhilfe, der
Gesundheit, der Wohlfahrtspflege und der
Religion beteiligen oder selbst solche
Einrichtungen gründen. Beteiligt sich die
Gesellschaft an solchen Einrichtungen,
dürfen jedoch finanzielle oder sonstige
Leistungen ausschließlich an ebenfalls
steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts
fließen.
Die Einrichtungen der Gesellschaft stehen
allen Menschen offen, unabhängig von
ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller
Identität, Gesundheit, Alter, Religion,
Nationalität und Weltanschauung.
Die Gesellschaft ist zur Beschaffung und
Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58
AO für die Förderung der in Abs. 2 dieser
Satzung genannten Zwecke durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft
befugt. Hierzu ist die Gesellschaft
berechtigt, Spenden, Vermächtnisse und
Erbschaften anzunehmen, Unternehmen zu
gründen, sich an Gesellschaften zu
beteiligen und Maßnahmen und
Einrichtungen im Sinne des
Satzungszwecks zu beraten und zu fördern,
soweit hiermit nicht gegen
gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben
verstoßen wird, sowie Rücklagen in
gesetzlich zulässiger Höhe im Sinne des §
62 AO zu bilden. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Witte, Markus Lothar, Rottenburg am Neckar,
* ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Külls, Helge Dietmar, Braunau am Inn /
Österreich, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2022. |
a)
11.08.2022
Gastgeb |