1 |
a)
Wolpers Elektrotechnik GmbH
b)
Mönchengladbach
c)
Die Produktion sowie der Groß- und
Einzelhandel mit elektrotechnischen
Anlagen, Geräten und Zubehör und deren
Installation, und zwar sowohl auf eigene als
auch auf fremde Rechnung. Das
Unternehmen ist befugt, seine
Dienstleistungen Dritten aufgrund
entsprechender Absprachen zur Verfügung
zu stellen. Das Unternehmen ist berechtigt,
Warenzeichen für sich sowie zur Nutzung
durch seine Gesellschafter anmelden und
eintragen zu lassen wie auch
Warenzeichen, die ihm durch einen
besonderen Vertrag zur Verfügung gestellt
werden (Warenzeichen-Vertrag), für seine
Zwecke zu nutzen und durch seine
Gesellschafter oder Dritte nach von ihm
erlassenen Richtlinien nutzen zu lassen.
Das Unternehmen ist befugt, gleichartige
oder ähnliche Unternehmen, die im
weitesten Rahmen seiner Aufgabenstellung
dienlich sein können, zu erwerben, sich an
solchen Unternehmen zu beteiligen und
deren Vertretung zu übernehmen. Es ist
ferner befugt, Zweigniederlassungen zu
errichten. |
50.000,00
DEM |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss
der Gesellschafterversammlung kann einem
Geschäftsführer Alleinvertretungsbefugnis und
Befreiung von den Beschränkungen des § 181
BGB erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Wolpers, Volker, Diplom-Ingenieur,
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.03.1982 |
a)
30.07.2003
Schaefers
b)
Tag der ersten
Eintragung in
Mönchengladbach:
23.04.1982.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
28.07.2003.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 5 ff. Sonderband |