HRB 27784: Wolpert Schulungszentrum - inlingua Sprachschule Leipzig GmbH, Leipzig, Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2022 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Wolpert Schulungszentrum Sprachschule Leipzig GmbH.
HRB 27784: Wolpert Schulungszentrum - inlingua Sprachschule Leipzig GmbH, Leipzig, Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hoffmann, Ute, Weißenfels OT Reichardtswerben, * ‒.‒.‒‒.
HRB 27784: Wolpert Schulungszentrum - inlingua Sprachschule Leipzig GmbH, Leipzig, Prager Straße 34-36, 04317 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig.
Wolpert Schulungszentrum - inlingua Sprachschule Leipzig GmbH, Leipzig, Prager Straße 34-36, 04317 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2011. Geschäftsanschrift: Prager Straße 34-36, 04317 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: die Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungslehrgängen im kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich sowie von Seminaren, Sprach- und Managementkursen und der Vertrieb und Verkauf von Literatur und Lehrmaterial. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kupper, Sabine, Dessau-Roßlau, * ‒.‒.‒‒; Wolpert, Paul, Dessau-Roßlau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wolpert Schulungszentrum - inlingua Sprachschule Leipzig OHG, mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 16014). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.