PR 665:Wolters & Partner, Architekten BDA, Stadtplaner, Partnerschaftsgesellschaft, Coesfeld (Daruper Str. 15, 48653 Coesfeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH am 17.12.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PR 665:Wolters & Partner, Architekten BDA, Stadtplaner, Partnerschaftsgesellschaft, Coesfeld (Daruper Str. 15, 48653 Coesfeld). Die Partnerschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.06.2013 mit der WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH mit Sitz in Coesfeld (Amtsgericht Coesfeld, HRB 14244) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.