HRB 16563: Worldgloves international GmbH, Duisburg, Buscherstraße 66, 47269 Duisburg. Geschäftsanschrift: Mittelstr. 11 - 13, 40789 Monheim am Rhein. Der Sitz ist nach Monheim am Rhein (jetzt Amtsgericht Düsseldorf, HRB 92946) verlegt.
HRB 92946: Worldgloves international GmbH, Monheim am Rhein, Mittelstr. 11 - 13, 40789 Monheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02./11.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 16563) nach Monheim am Rhein, sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Mittelstr. 11 - 13, 40789 Monheim am Rhein. Gegenstand: Der Vertrieb und die Produktion von Handschuhen jeglicher Art, Verbrauchsmaterial für medizinische Zwecke und Haushalts- und Tierbedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wittmann, Lutz, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Worldgloves international GmbH, Duisburg, Buscherstraße 66, 47269 Duisburg.Geschäftsanschrift: Buscherstraße 66, 47269 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der China Natural Products Trading GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 6061) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.