HRA 3267: Wortmann Schuh-Holding KG, Detmold, Klingenbergstr. 1 - 3, 32758 Detmold. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis. Persönlich haftender Gesellschafter: Wortmann Schuh Holding Verwaltungs GmbH, Detmold (Amtsgericht Lemgo HRB 4051), vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter.
HRA 3267: Wortmann Schuh-Holding KG, Detmold, Klingenbergstr. 1 - 3, 32758 Detmold. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Wortmann, Horst, Detmold, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Wortmann Schuh-Holding Führungs GmbH, Detmold (Amtsgericht Lemgo HRB 9211), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wortmann Schuh-Holding KG, Detmold, Klingenbergstr. 1 - 3, 32758 Detmold. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis. Persönlich haftender Gesellschafter: Beining, Jens, Detmold, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wortmann Schuh-Holding KG, Detmold, Klingenbergstr. 1 - 3, 32758 Detmold. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.05.2011 wirksam geworden.
Wortmann Schuh-Holding KG, Detmold, Klingenbergstr. 1 - 3, 32758 Detmold. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.05.2011 Teile des Vermögens der WMG Wortmann Management GmbH mit Sitz in Detmold (AG Lemgo, HRB 4200) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Abgespalten wird ein Kommanditanteil im Nennwert von 1.580.000,00 EUR an der im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRA 23612 eingetragenen Caprice Schuhproduktion GmbH & Co. KG mit Sitz in Pirmasens. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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