HRB 85317: X-PUR Chemical GmbH, Köln, Hansestraße 109, 51149 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.09.2015 beschlossen, sowohl die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1 als auch den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 Abs. 1 zu ändern. Neue Firma: X-Car-Service GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen, unter anderem Fahrdienstleistungen, Organisation von Reparaturen und ähnlichem. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.
HRB 85317: X-PUR Chemical GmbH, Köln, Hansestraße 109, 51149 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2015. Geschäftsanschrift: Hansestraße 109, 51149 Köln. Gegenstand: die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von chemischen Produkten insbesondere im Kunststoffbereich auf der Basis von Polyurethan- und Polyurea-Produkten insbesondere zur Verwendung als Beschichtungsmaterial. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grothoff, Ulrich, Essen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der X-PUR Chemical AG, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 22060) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.06.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.