HRB 10982: XENION Unternehmensberatung GmbH, Wiesbaden, Am Rödchen 45, 65510 Idstein. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in Malta (Companies Act, 1995, Malta, Registration Nr. C 93658) am 22.10.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10982: XENION Unternehmensberatung GmbH, Wiesbaden, Am Rödchen 45, 65510 Idstein. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2019 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 0,81 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 51.130,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2019 hat den Formwechsel unter gleichzeitiger Sitzverlegung der Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company) maltesischen Rechts in die Firma XENION Unternehmensberatung Ltd. mit dem Sitz in Valetta, Malta, beschlossen. Der Formwechsel wird mit Eintragung im zuständigen maltesischen Register wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10982: XENION Unternehmensberatung GmbH, Wiesbaden, Am Rödchen 45, 65510 Idstein. Dem Registergericht ist ein Vertrag über den grenzüberschreitenden Formwechsel der XENION Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Wiesbaden HRB 10982 eingereicht worden. Durch die Geschäftsführung wurde folgendes mitgeteilt:Es ist beabsichtigt, den Satzungssitz der XENION Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Wiesbaden, Deutschland entsprechend §§ 190 ff. UmwG in Verbindung mit der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit (zuletzt mit Urt. v. 25.10.2017 - C-106/16 (Polbud)) nach Malta zu verlegen und so deren Rechtsform in die einer Limited Liability Company maltesischen Rechts umzuwandeln. Die Rechte der Gläubiger der sitzverlegenden Gesellschaft XENION Unternehmensberatung GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG analog. Danach ist den Gläubigern der Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gemäß §§ 122d, 122j UmwG analog i.V.m. § 10 HGB ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Sitzverlegung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung auf dieses Recht hinzuweisen. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt bereits der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs.Zur Geltendmachung eines Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderungen dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Umwandlung konkret gefährdet ist. Dazu ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer eidesstattlichen Versicherung nach § 294 ZPO. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gemäß §§ 122d, 122j UmwG analog i.V.m. § 10 HGB gefordert werden muss. Ein Anspruch ist unmittelbar gegenüber der XENION Unternehmensberatung GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Am Rödchen 45, 65510 Idstein, geltend zu machen. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden:XENION Unternehmensberatung GmbHAm Rödchen 4565510 Idstein 3. Die künftige Limited Liability Company wird unter der Firma XENION Unternehmensberatung Ltd. Im Rechtsverkehr auftreten. Sie wird ihren Sitz in Valette / Malta haben.
XENION Unternehmensberatung GmbH, Wiesbaden, Am Rödchen 45, 65510 Idstein. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Am Rödchen 45, 65510 Idstein.